Behörden und TCM
Die Schweizerische und europäische Arzneimittelgesetzgebung ist ausgerichtet auf die Schulmedizin und deren hochpotente und oftmals nebenwirkungsbehaftete Arzneimittel. In diesem Kontext ist es oft nicht leicht, vernünftige Lösungen zu finden, die den sanften, nebenwirkungsarmen TCM-Therapien gerecht werden. Manchmal gelingt dies jedoch trotzdem, nicht zuletzt dank verständiger und sachkundiger Fachspezialisten in den Arzneimittelbehörden und den kantonalen Aufsichtsorganen.